Geschäftsbedingungen

v.1.5

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen stellen den Vertrag zwischen den Gästen und der StabioLife AG („Lo Scudo di Stabio“) dar. Mit Unterzeichnung des Vertrags (über die elektronische Annahme der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und individuellen Aufenthaltsbedingungen, gemeinsam der „Vertrag“) bestätigen die Gäste, die hier vorliegenden Bedingungen verstanden zu haben und anzunehmen.

1. Lo Scudo di Stabio

  • 1.1. Vermieterin ist die Stabio Life AG, Swix Family Office, Piazza Indipendenza 1 - CH 6900 Lugano Lo Scudo di Stabio”). Mit elektronischer Unterzeichnung des vorliegenden Dokuments wird der Vertrag in Form eines Mietvertrags im Sinne von Artikel 253 ff. des Schweizer Obligationenrechts ( „OR“) abgeschlossen.
  • 1.2. Lo Scudo di Stabio bietet möblierte Apartments für Aufenthalte ab vier Nächten, die mit bestimmten Basisdienstleistungen angeboten werden. 
  • 1.3. Lo Scudo di Stabio und ihre Vertreter können die Apartments in Ausübung ihrer jeweiligen Funktion in Gegenwart des Gastes betreten. Im Notfall oder aus anderen triftigen Gründen (beispielsweise zur Reinigung) kann der Zugang zu den Apartments auch in Abwesenheit des Gastes erfolgen.

2. Die Gäste des Scudo

  • 2.1. Der als Vertragspartner registrierte Gast von Lo Scudo di Stabio (nachstehend der „Gast“) ist effektiver Kurzzeitmieter des gemieteten Apartments und kann das Apartment allein oder mit registrierten Begleitpersonen und Kindern nutzen. Erwachsene und Kinder zählen jeweils als eine Person. Jedes Apartment kann von maximal zwei Personen bewohnt werden.
  • 2.2. Der Gast muss bei der Buchung die Gesamtzahl der Personen angeben, die das Apartment bewohnen werden. Der Gast ist verpflichtet, personenbezogene Daten etwaiger Begleitpersonen anzugeben und deren Ausweispapiere online hochzuladen.
  • 2.3. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, beim Ausfüllen der Buchungsanfrage wahrheitsgemäße Daten anzugeben: Die gemeldeten Daten müssen mit den Angaben auf einem gültigen amtlichen Ausweisdokument, also Personalausweis oder Reisepass, übereinstimmen. Der Aufenthaltstitel ist kein Ausweisdokument.
  • 2.4. Die vom Gast bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse muss für etwaige Nachrichten im Zusammenhang mit der Buchung zwischen dem Gast und Lo Scudo di Stabio genutzt werden.
  • 2.5. Lo Scudo di Stabio muss vom Gast über etwaige während des Aufenthalts eintretende Änderungen die in der Buchungsanfrage angegebenen Informationen, wie Adresse, Telefonnummer, Notfallkontaktperson etc., betreffend informiert werden.
  • 2.6. Die Verletzung der Verpflichtungen seitens des Gastes bezüglich der Meldung zusätzlicher Gäste, Ersatzgäste und etwaiger Begleitpersonen sowie etwaige falsche Angaben, die im Verlauf der Buchung oder später gemacht werden, sind als Nichteinhaltung der vertraglichen Bestimmungen anzusehen und berechtigen Lo Scudo di Stabio zur fristlosen Kündigung des Vertrags.

3. Zusätzlicher Gast oder Ersatzgast

  • 3.1. Das gebuchte Apartment darf nicht von mehr Personen genutzt werden, als zuvor angegeben und von Lo Scudo di Stabio genehmigt worden sind. Die personenbezogenen Daten der Begleitpersonen müssen Lo Scudo di Stabio vom Gast mitgeteilt werden.
  • 3.2. Zusätzliche Gäste
  • 3.2.1. Als zusätzliche Gäste gelten Gäste, die das Apartment mehr als zwei Wochen ohne Unterbrechung bewohnen.
  • 3.2.2. Der Gast muss den zusätzlichen Gast mindestens fünf Arbeitstage im Voraus per E-Mail bei Lo Scudo di Stabio registrieren.
  • 3.2.3. Lo Scudo di Stabio behält sich vor, die Aufnahme zusätzlicher Gäste im Voraus zu genehmigen.
  • 3.2.4. Die Untervermietung ist verboten, es sei denn, sie erfolgt unter Beachtung von nachstehendem Punkt 3.3. Die direkteoder indirekte entgeltliche Aufnahme zusätzlicher Gäste und anderer Personen in dem Apartment ist somit verboten.
  • 3.3. Ersatzgäste
  • 3.3.1. Ersatzgäste sind Gäste, die das Apartment anstelle des Gastes vorübergehend nutzen.
  • 3.3.2. Der Gast muss Lo Scudo di Stabio mindestens fünf Arbeitstage im Voraus per E-Mail über die Anwesenheit von Ersatzgästen informieren.
  • 3.3.3. Lo Scudo di Stabio behält sich vor, die vorübergehende entgeltliche Vermietung des Apartments an einen Ersatzgast ausschliesslich in Ausnahmefällen im Voraus zu genehmigen, wobei der Gast bei Abreise des Ersatzgastes wieder das Apartment bezieht. Der Gast muss Lo Scudo di Stabio gleichzeitig in der E-Mail mit dem Genehmigungsersuchen den Betrag nennen, den er dem Ersatzgast in Rechnung zu stellen gedenkt.

4. Mitteilungsbedingungen der Gäste

Jeder Gast muss Lo Scudo di Stabio die nachstehenden Dokumente sowie sämtliche erforderlichen Informationen vorlegen:

  • 4.1. Änderungen des Namens, Ausstellung neuer Ausweispapiere etc.
  • 4.2. Änderungen der Zahl der Mieter (bei An- und Abreise);
  • 4.3. Zusätzliche Gäste;
  • 4.4. Ersatzgäste;
  • 4.5. Beim ersten Betreten fehlende Gegenstände, wie Möbel, Anlagen, Einrichtungen, Wäsche etc. Werden etwa fehlende Gegenstände beim Check-in nicht innerhalb der von Lo Scudo di Stabio vereinbarten Fristen gemeldet, versteht sich, dass der Gast den Zustand des Apartments, für den er bis zum Check-out verantwortlich ist, in der vorgefundenen Form akzeptiert.
  • 4.6. Schäden an der Wohnung oder Gegenständen. Wenn innerhalb der von Lo Scudo di Stabio festgelegten Bedingungen beim Check-in keine Schäden gemeldet werden, wird davon ausgegangen, dass der Gast den Zustand des Apartments akzeptiert. Ab diesem Zeitpunkt ist der Gast bis zum Check-out für alle neuen oder nicht gemeldeten Schäden verantwortlich.

5. Vertragslaufzeit

  • 5.1. Die Buchung eines Apartments gilt unbeschadet ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen mit Lo Scudo di Stabio für eine feste Vertragsdauer ab vier Nächten.
  • 5.2. Die Verlängerung eines bestimmten Apartments ist nicht möglich. Der Gast kann jedoch ein anderes Apartment – soweit verfügbar – buchen.
  • 5.3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Gast verpflichtet, den Betrag für den gebuchten Aufenthalt in voller Höhe im Voraus zu zahlen.
  • 5.4. Auch wenn der Gast das Apartment nicht bezieht, ist er verpflichtet, den gesamten Buchungsbetrag zu zahlen, unabhängig davon, wann er Lo Scudo di Stabio die Stornierung der gesamten oder teilweisen Buchung, bzw. seine vorzeitige Abreise angezeigt hat. 
  • 5.5. Bei einem Aufenthalt von über vier Wochen können Ratenzahlungen vereinbart werden (alle vier Wochen). Der Betrag und die Fälligkeit der geschuldeten Zahlungen werden von Lo Scudo di Stabio bei Buchung mitgeteilt und sind bindend.
  • 5.6. Bezieht der Gast das Apartment nicht, steht ihm dieses für den Zeitraum zur Verfügung, für den die Zahlung bereits erbracht wurde.
  • 5.7. Hin und wieder geltende Sonderangebote können nicht storniert und dem Gast nicht erstattet werden.

6. Nutzung des Scudo

  • 6.1. Die Buchung berechtigt den Gast zur Nutzung des gebuchten Apartments und der inbegriffenen Dienstleistungen.
  • 6.2. Der einseitige Verzicht auf die inbegriffenen Dienstleistungen berechtigt nicht zu einem Preisnachlass.
  • 6.3. Das Apartment darf ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt werden.
  • 6.4. In dem Apartment dürfen keine gewerblichen oder anderen beruflichen Tätigkeiten ausgeübt werden, die einen weiteren Personen- und / oder Warenverkehr beinhalten.
  • 6.5. Die allgemeine Ausstattung der einzelnen Immobilien von Lo Scudo di Stabio kann auf der Internetseite angesehen werden. Lo Scudo di Stabio gewährt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit der allgemeinen Ausstattung für den privaten Gebrauch (beispielsweise können Wartungsarbeiten, Reparaturen oder Änderungen an der Ausstattung etc. kurzfristig angekündigt werden).
  • 6.6 Das Rauchen ist im Gebäude nicht gestattet.
  • 6.7 Das Halten von Haustieren jeglicher Art und Größe ist nicht gestattet.
  • 6.8 Das Mitbringen von Fahrrädern in das Gebäude ist nicht gestattet.
  • 6.9 Das Ablegen persönlicher Gegenstände in den Fluren und Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet.
  • 6.10 Bei der Nutzung der Apartments, Gemeinschaftsräume und sonstigen kostenlos und kostenpflichtig zur Verfügung stehenden Flächen ist der Gast verpflichtet, sich gegenüber den anderen Gästen höflich zu verhalten gem. 257 des Schweizerischen Obligationenrecht ("OR"). Jedes Fehlverhalten, das andere Gäste stört, insbesondere übermäßiger Lärm, ist untersagt. Von 21.00 Uhr bis 7.30 Uhr muss im Gebäude Ruhe herrschen. Nach 22.00 Uhr sind Radio- und Fernsehgeräte in jedem Fall leise zu stellen, um die anderen Gäste nicht zu stören. Ebenso sind die Gäste nach derselben Zeit verpflichtet, die Nutzung von Bädern und Duschen einzuschränken.
  • 6.11 Der Verstoß des Gastes gegen die Nutzungsbedingungen des Shields ist als Vertragsbruch anzusehen und berechtigt Lo Scudo di Stabio zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

7. Im Preis inbegriffene Dienstleistungen

  • 7.1. Bereitstellungskosten
  • 7.1.1. Heizung, Klimatisierung, Strom, Warm- und Kaltwasser sind im Buchungspreis inbegriffen; ausgenommen ist übermässiger Verbrauch.
  • 7.1.2. Wasser und Strom können von den Gästen und etwaigen Begleitpersonen genutzt werden; die Bereitstellung an Dritte ausserhalb der Anlage ist untersagt.
  • 7.1.3. Die Nutzung von Wasser und Strom zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.
  • 7.2. Einrichtung und Ausstattung
  • 7.2.1 Jedes Apartment verfügt über eine überdachte Terrasse, WLAN, Smart TV (mit einer Standardauswahl an nationalen TV-Kanälen, die ohne vorherige Autorisierung frei eingestellt werden können), Möbel, darunter Matratzen und übliches Bettzeug(Kissen und Decken), Bad, mit Elektrogeräten ausgestattete Küche (Geschirrspüler, Ofen, Induktionsherdplatten, Waschmaschine, Trockner) und Standardausstattung (Kochgeschirr, Besteck, Küchenutensilien), Haushaltswäsche (Handtücher und Badetücher, Geschirrtücher, Bettwäsche).
  • 7.2.2 Die allgemeine Ausstattung für den privaten Gebrauch ist ausschliesslich für die registrierten Gäste, Begleitpersonen und zusätzlichen registrierten Gäste bestimmt.
  • 7.2.3. Die Innenbereiche (Gemeinschaftsräume etc.) dürfen ausschliesslich für normale Freizeitaktivitäten genutzt werden. So sind beispielsweise politische oder religiöse Veranstaltungen nicht möglich.
  • 7.2.4. Die Nichtinanspruchnahme der inbegriffenen Dienstleistungen berechtigt nicht zum Preisnachlass.
  • 7.3. WLAN
  • 7.3.1. Der kostenlose WLAN-Anschluss von Lo Scudo di Stabio umfasst den schnellen Internetzugang und die unbegrenzte Datennutzung.
  • 7.3.2. Es gibt keine Garantie oder verlässliche Daten zur Geschwindigkeit oder Sicherheit der Datenübertragung, da dies von Faktoren abhängt, auf die Lo Scudo di Stabio keinen Einfluss hat (allgemeines Netz und Nutzung des Netzes innerhalb und ausserhalb der Anlage).
  • 7.4. Haushaltswäsche
  • 7.4.1. Zur Haushaltswäsche gehören Bettwäsche, Geschirrtücher, Handtücher, Badetücher. Diese Wäsche muss am Ende des Aufenthalts in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie zu Beginn des Aufenthalts übergeben wurde.
  • 7.5. Besprechungsraum
  • 7.5.1 Im zweiten Stock steht ein Besprechungsraum zur Verfügung, der unentgeltlich genutzt werden kann. Die Verwaltung des Raums obliegt den Gästen.
  • 7.6. Gemeinschaftsbereich
  • 7.6.1. Die unentgeltlich in den jeweiligen Räumen von Lo Scudo di Stabio zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsräume im Innern und anderen Bereiche sind als Gemeinschaftsbereich ausgewiesen und dürfen nicht ssexklusiv von einem Gast genutzt werden.
  • 7.6.2. Die für die einzelnen Wohnungen für den privaten Gebrauch bereitgestellte allgemeine Ausstattung und die Sondernutzungsbedingungen (Hausordnung und / oder verbindliches Informationsblatt) werden auf der Internetseite bereitgestellt.
  • 7.6.3. Die Nutzungsbedingungen für die Gemeinschaftsräume, die den Gästen zur Verfügung stehen, unterliegen der Hausordnung von Lo Scudo di Stabio,
  • 7.7. Briefkasten
  • 7.1. Jedes Apartment verfügt im Haupteingangsbereich über ein Postschliessfach mit der Bezeichnung Briefkasten, das mit einem Schloss versehen ist.
  • 7.2. Der Name des Gastes auf dem Briefkasten wird ausschliesslich von Lo Scudo di Stabio angebracht.
  • 7.3. Der Gast ist für die Annahme der an ihn gerichteten Post verantwortlich. Lo Scudo di Stabio ist in keiner Weise zur Übergabe der Post an den Gast oder zur Überwachung der übergebenen Post verpflichtet.
  • 7.4 Am Ende des Aufenthalts ist der Gast zur rechtzeitigen Mitteilung der Adressänderung verpflichtet. Lo Scudo di Stabio garantiert nicht die Übergabe oder Weiterleitung der an den Gast an die Adresse von Lo Scudo di Stabio gelieferten Post an die neue Adresse des Gastes, nachdem der Gast ausgecheckt hat. Diese Post ist als verloren zu betrachten.
  • 7.8. SmartLocker
  • 7.8.1. Die Gäste von Lo Scudo di Stabio verfügen über einen SmartLocker mit 16 Fächern.
  • 7.8.2. Der SmartLocker ermöglicht den Empfang von Päckchen und Dokumenten zu jeder Tageszeit auch bei Abwesenheit des Empfängers – der per SMS und E-Mail über die Zustellung informiert wird. Die Gäste können diesen Dienst ohne zusätzliche Kosten nutzen.
  • 7.8.3. Die Anweisungen und Nutzungsbedingungen können auf der Internetseite von Lo Scudo di Stabio angesehen werden.
  • 7.8.4. Am Ende des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, den Inhalt der Fächer zu entnehmen – andernfalls gilt der Inhalt als verloren.
  • 7.9. Kundendienst
  • 7.9.1. Den Kundendienst erreichen Sie über die am Gebäudeeingang und auf der Internetseite angegebene Telefonnummer des Kundendienstes von Lo Scudo di Stabio.
  • 7.9.2. Der Kundendienst steht dem Gast für Reparaturanforderungen, Fragen zu einer bestimmten Ausstattung, die Bereitstellung von Diensten oder andere Nutzungsfragen zur Verfügung – sofern die Internetseite keine hinreichenden Informationen oder Kontaktmöglichkeiten bietet.
  • 7.9.3. Der Kundendienst ist üblicherweise zwischen 08:30 und 12:00 und zwischen 14:00 und 16:00 erreichbar. Im Notfall kann der Rettungs- und Notdienst (ärztlicher Notdienst, Polizei, Feuerwehr etc.) direkt kontaktiert werden.
  • 7.10. Versicherung und Privathaftpflicht
  • 7.10.1. Lo Scudo di Stabio verfügt über eine ausreichende Versicherung. Vorbehalten bleiben gleichwohl die vertraglichen und / oder gesetzlichen Rückgriffsrechte des Haftpflichtversicherers gegenüber der Person oder den Personen, die für etwaige Schäden an der Einrichtung verantwortlich ist / sind. Weitere Informationen zu Versicherungsbedingungen finden Sie auf der Internetseite.
  • 7.10.2. Der Gast, dessen Begleitperson, der zusätzliche Gast oder Ersatzgast oder die Person, die den Schaden oder die Schäden verursacht hat, haftet / haften gegenüber Lo Scudo di Stabio für die beschädigten oder zerstörten Einrichtungsgegenstände. Die Person, die den Schaden verursacht hat, ist zur Erstattung der Ersatz- oder Reparaturkosten, einschliesslich der Kosten für die Durchführung der Reparaturen, (die eigenen Kosten von Lo Scudo di Stabio sowie die Kosten der die Reparatur durchführenden Firma) verpflichtet. Lo Scudo di Stabio kann nach alleinigem Ermessen und ohne Rechtspflicht die Zahlung einer Pauschalvergütung (beispielsweise der Listenpreis, Kulanzpreis oder ähnliches) vorschlagen, um die Schadensregulierung zu vereinfachen oder zu beschleunigen.
  • 7.10.3. Lo Scudo di Stabio garantiert das Funktionieren der Anlagen (Internet, Smart TV, elektrische / hydraulische Anschlüsse etc.)und der Gegenstände, die Bestandteil des Apartmentinventars sind, in dem Zustand, in dem sie dem Gast bei Übergabe des Apartments übergeben wurden. Etwaige Änderungen gleich welcher Art, die an den genannten Anlagen ohne Genehmigung oder nicht direkt von Lo Scudo di Stabio vorgenommen werden, befreien Lo Scudo di Stabio von der Verpflichtung, Massnahmen zur Behebung etwaiger Probleme zu ergreifen, die durch diese Änderungen entstanden sind. Etwaige (interne oder externe an Lo Scudo di Stabio vorgenommenen) Eingriffe, die zur Behebung von durch diese Änderungen verursachten Problemen erforderlich sind, gehen zulasten der Person, die für diese verantwortlich ist. Das Apartment, das Inventar und die Anlagen von Lo Scudo di Stabio befinden sich in einwandfreiem Gebrauchszustand.
  • 7.11. Standardreinigung
  • 7.11.1. Die als Standardreinigung bezeichnete allgemeine Reinigung kann mit der Buchungsanfrage und / oder während des Aufenthalts online gebucht werden. In den Buchungskosten ist eine Standardreinigung alle zwei Wochen enthalten.
  • 7.11.2. Der Zeitplan für die Reinigung des Apartments durch das Personal wird dem Gast vom Kundendienst mitgeteilt. Lo Scudo di Stabio organisiert den Dienst auf der Grundlage des Wochenplans.
  • 7.11.3. Das mit der Reinigung betraute Personal ist auch in Abwesenheit des Gastes zutrittsberechtigt.
  • 7.11.4. Damit der Standardreinigungsdienst effizient erbracht werden kann, ist es in der Regel sinnvoll, die zu reinigenden Oberflächen frei zu halten.
  • 7.11.5. Die Standardreinigung beinhaltet die „Grundreinigung” des Apartments. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Reinigung mit dem Staubsauger, Staubwischen, die Reinigung von Bad und Böden, ausgenommen hartnäckiger Schmutz, Spülen von Geschirr und Küchenutensilien, die Reinigung besonderer Bereiche, die Müllbeseitigung und der Austausch von Wäsche (Handtücher, Badetücher, Bezüge und Bettlaken).
  • 7.11.6. Während der Buchung des Dienstes werden die Bedingungen für die Erbringung des Dienstes angezeigt.
  • 7.11.7. Lo Scudo di Stabio kann zusätzliche Kosten in Rechnung stellen, wenn die Standardreinigung aufgrund des Zustands des Apartments (Oberflächen sind nicht frei etc.) länger als vorgesehen dauert, um effizient durchgeführt zu werden.
  • 7.12 Endreinigung
  • 7.12.1 Die inbegriffene obligatorische Endreinigung und die diesbezüglichen Kosten werden dem Gast zusammen mit den Kosten für die Buchung des Apartments in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind im Buchungspreis separat ausgewiesen. Befindet sich das Apartment beim Check-out in unangemessenem Zustand (Schmutz, Abfall), der eine gründlichere Reinigung als vorgesehen erforderlich macht, behält sich Lo Scudo di Stabio vor, den Gast für die genannten zusätzlichen Kosten für die Reinigung haftbar zu machen.

8. Kostenpflichtige Zusatzdienste

  • 8.1 Die Palette der Zusatzdienste wird ausschliesslich auf Bestellung bereitgestellt. Für einzelne Zusatzdienste kann eine Buchung lange im Voraus über die Internetseite erforderlich sein. Die Zahlung ist bei Buchung des Aufenthalts oder bei Buchung des Zusatzdienstes im Voraus über die Kreditkarte des Gastes zu leisten. Treten während der Buchung eines Zusatzdienstes Probleme auf, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst von Lo Scudo di Stabio.
  • 8.2. Sonderreinigung
  • 8.2.1. Die als Sonderreinigung bezeichnete allgemeine Reinigung kann mit der Buchungsanfrage und / oder während des Aufenthalts über die Internetseite gebucht werden.
  • 8.2.2. Der Zeitplan für die Reinigung des Apartments durch das Personal wird dem Gast vom Kundendienst mitgeteilt. Lo Scudo di Stabio organisiert den Dienst auf der Grundlage des Wochenplans.
  • 8.2.3. Das mit der Reinigung betraute Personal ist auch in Abwesenheit des Gasts zutrittsberechtigt.
  • 8.2.4. Damit der Sonderreinigungsdienst effektiv durchgeführt werden kann, ist es in der Regel sinnvoll, die zu reinigenden Oberflächen frei zu halten.
  • 8.2.5. Die Sonderreinigung entspricht der Standardreinigung, der „Grundreinigung“ des Apartments. Es handelt sich um allgemeine Reinigungsarbeiten mit dem Staubsauger, Staubwischen, die Reinigung von Bad und Böden, ausgenommen hartnäckiger Schmutz, Spülen von Geschirr und Küchenutensilien, die Reinigung besonderer Bereiche, die Müllbeseitigung und der Austausch der Wäsche (Handtücher, Badetücher, Bezüge und Bettlaken).
  • 8.2.6. Bei Buchung des Dienstes werden die Bedingungen für die Bereitstellung des Dienstes angezeigt.
  • 8.2.7. Lo Scudo di Stabio kann die Zusatzkosten in Rechnung stellen, wenn die Sonderreinigung aufgrund des Zustands des Apartments (Oberflächen sind nicht frei etc.) länger als vorgesehen dauert, um effizient durchgeführt zu werden.
  • 8.3. Wäscherei im Haus
  • 8.3.1. Die Wäscherei- und Reinigungsdienste im Haus für Wäsche und persönliche Kleidungsstücke können auf der Internetseite gebucht werden.
  • 8.3.2. Der Katalog und die diesbezüglichen Preise und Bedingungen können auf der Internetseite angesehen werden.
  • 8.4. Keller-Lagerraum
  • 8.4.1. Der Keller-Lagerraum kann gegen Zusatzgebühren für die gesamte Aufenthaltsdauer oder für einen kürzeren Zeitraum gebucht werden.
  • 8.4.2. Der Keller-Lagerraum kann nur gebucht werden, wenn gleichzeitig eine Apartmentbuchung vorliegt.
  • 8.4.3. Preise und Bedingungen werden auf der Internetseite angezeigt.
  • 8.5. Auto-Stellplatz.
  • 8.5.1 Gegen eine Zusatzgebühr und Buchung (falls verfügbar) stehen Auto-Stellplätze bereit.
  • 8.5.2. Es können ausschliesslich externe Auto-Stellplätze gebucht werden. Die Auto-Stellplätze werden nicht zugewiesen, stehen jedoch allein den Gästen zur Verfügung, die einen solchen gebucht haben.
  • 8.5.3. Die Buchung eines Auto-Stellplatzes ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine Apartmentbuchung vorliegt.
  • 8.5.4. Es ist unzulässig, persönliche Gegenstände auf dem Auto-Stellplatz unterzubringen oder zu deponieren. Zulässig sind allein Fahrzeuge wie Auto und Motorrad.
  • 8.5.5. Preise und Bedingungen können auf der Internetseite angefordert werden.
  • 8.6. E-Bikes.
  • 8.6.1 Gegen eine Zusatzgebühr stehen E-Bikes bereit, die – sofern verfügbar – für die gesamte Aufenthaltsdauer oder einen kürzeren Zeitraum auf der Internetseite gebucht werden können.
  • 8.6.2. Die Buchung eines E-Bikes ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine Apartmentbuchung vorliegt.
  • 8.6.3. Preise und Bedingungen können auf der Internetseite angefordert werden.
  • 8.7. Stornierungsfristen für Zusatzdienste
  • 8.7.1 Für Zusatzdienste, wie Reinigungsdienst, Lagerraum und Parkplatz, gilt eine Stornierungsfrist von acht Wochen. FürBuchungen mit einer Dauer von weniger als acht Wochen kann keine Stornierungsfrist für die Zusatzdienste eingeräumt werden.
  • 8.7.2 Die Stornierungsanfrage zu einer Buchung ist schriftlich an den Kundendienst von Lo Scudo di Stabio zu richten und wird erst nach schriftlicher Bestätigung von Lo Scudo di Stabio wirksam.

9. Vorgang für die Durchführung der Buchung

  • 9.1. Um eine Buchung vorzunehmen, muss der Gast auf der Internetseite den gewünschten Apartment-Typ wählen und diesen buchen. Der Gast kann das Apartment, die inbegriffenen Dienste, die kostenpflichtigen Zusatzdienste, die Nutzungsbedingungen anzeigen lassen, anschliessend die Buchung bestätigen und die geschuldete Zahlung leisten.
  • 9.2. Nach Abschluss der Buchungsanfrage und Versenden einer Kopie der Ausweispapiere, schickt der Gast die Anfrage an Lo Scudo di Stabio. Nach positiver Bearbeitung der Anfrage erhält der Gast eine Buchungsbestätigung und Anmeldeinformationen für den Zugang zum persönlichen Bereich der Internetseite. Bei negativer Bearbeitung der Anfrage wird der Gast über die Ablehnung der Anfrage informiert; ein Anspruch auf Darlegung der Gründe für die Ablehnung besteht nicht.
  • 9.3. Gemäss anwendbarer Normen und Gesetze werden die vom Gast vorgelegten Daten verarbeitet, archiviert und später vernichtet. Sämtliche Mitteilungen an Behörden etc. erfolgen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Durch Anklicken des Datenschutz-Buttons bestätigt der Gast die Annahme der beigefügten Datenschutzerklärung im Detail.
  • 9.4. Die Buchungsbestätigung wird nach ihrem Erhalt rechtlich bindend und die erste Zahlung unverzüglich fällig. Der Erhalt der ersten Zahlung gilt als weitere Annahme der Buchungsbedingungen. Das Apartment wird nur bei Eingang der ersten Zahlung unter Beachtung des Buchungsvorgangs zur Verfügung gestellt.
  • 9.5. Die Zahlung kann per Kreditkarte und andere elektronische Zahlungsmittel erfolgen.
  • 9.6. Lo Scudo di Stabio verwendet die in der Buchungsanfrage eingegebenen Daten, um der Verpflichtung zur Übermittlung der persönlichen Daten der Gäste an die Polizei und die Gemeindebehörden nachzukommen. Die Übermittlung der Daten durch Lo Scudo di Stabio ersetzt nicht die eigenständige Anmeldung des Gastes bei der Polizei und den Gemeindebehörden, sofern er dazu aufgefordert wird.
  • 9.6.1 Der Gast hat sich unter Beachtung der geltenden Vorschriften und Gesetze an die zuständigen Behörden zu wenden und alle Meldepflichten und sonstigen Aufenthaltserfordernisse vollständig einzuhalten.
    Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen liegt es in der Verantwortung des Gastes, die Ankunft innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft persönlich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Stabio zu melden.
    In diesem Fall ist der Gast als Einwohner der Gemeinde Stabio ein „Haushaltsbetrieb“ und unterliegt der Erhebung der Radio- und Fernsehlizenzgebühr durch die SERAFE AG.
    Sämtliche Verpflichtungen sind auch von Begleitpersonen sowie Zusatz- und Ersatzgästen einzuhalten.
  • 9.7. Kommt der Gast seinen unbedingten Registrierungspflichten oder Wohnsitzvoraussetzungen gleich welcher Art nicht nach, kann Lo Scudo di Stabio den Vertrag fristlos kündigen.
  • 9.8. Die auf der Internetseite gezeigten Bilder des gewählten Apartmenttyps stimmen nicht exakt mit dem jeweils vom Gast bezogenen Apartment überein. Das verfügbare Mobiliar und einige Deko-Elemente könnten abweichen; die Nummer des zugeteilten Apartments könnte abweichen. Die wesentlichen Eigenschaften (Balkon, Abmessungen etc.) und der Preis für das gebuchte Apartment bleiben dagegen unverändert.
  • 9.9 Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nutzung des Apartments zu touristischen Zwecken neben der Miete zur Zahlung der Kurtaxe auf der Grundlage der im Kanton geltenden gesetzlichen Tourismusbestimmungen verpflichtet ist.

10. Check-in bei Ankunft

  • 10.1. Der Gast erhält eine E-Mail-Nachricht mit den Anmeldeinformationen für den Zugang zum Gebäude und den automatischen Check-in am Ankunftstag. In der erhaltenen E-Mail wird ausserdem die Uhrzeit angegeben, zu der der automatische Check-in möglich ist.
  • 10.2. Der Gast ist verpflichtet, das mit der E-Mail erhaltene Bestandsverzeichnis und das Apartment selbst zu kontrollieren und etwaige Unstimmigkeiten und Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft anzuzeigen.
  • 10.3. Sämtliche Gegenstände in dem Apartment sind in dem Bestandsverzeichnis aufgelistet. Lo Scudo di Stabio vertraut dem Gast das Inventar an, für das er für die Dauer seines Aufenthalts verantwortlich ist.
  • 10.4. Kontrolliert der Gast die Liste des Bestandsverzeichnisses nicht innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt, so gilt das Apartment in dem jeweiligen Zustand als abgenommen.

11. Check-out bei Abreise

  • 11.1. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment am letzten Tag seines vertraglich vereinbarten Aufenthalts innerhalb der in der E-Mail angegebenen Zeit zu verlassen.
  • 11.2. Der Gast erhält mit der E-Mail Angaben zum Verfahren für die Rückgabe des Apartments. Vor seiner Abreise ist der Gast verpflichtet, Lo Scudo di Stabio über jegliche Schäden oder Beschädigungen an dem ihm anvertrauten Inventar zu informieren. Andernfalls gilt das Check-out-Verfahren mit den entsprechenden obligatorischen Passagen als erhalten.
  • 11.3. Bei Schäden am Inventar, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch verursacht sind, wird die Kreditkarte des Gastes belastet. Der geschuldete Entschädigungsbetrag wird auf der Grundlage des Werts der beschädigten oder zerstörten Gegenstände, des Kostenbetrags für die Reparatur und die Abwicklung der Schäden ermittelt. Ist die Belastung einer Kreditkarte mit diesen Kosten nicht möglich, so muss der Gast Lo Scudo di Stabio die betreffende Summe in bar oder per Banküberweisung erstatten.
  • 11.4. Der Gast ist verpflichtet, das Apartment vollständig auszuräumen und alle seine persönlichen Gegenstände sicherzustellen. Der Gast ist für die Leerung des Keller-Lagers und die Abholung des Fahrzeugs von dem gegebenenfalls von ihm gemieteten Auto-Stellplatz verantwortlich. Die Kosten für die Entfernung der im Apartment, Keller-Lagerraum oder auf dem Auto-Stellplatz zurückgelassenen persönlichen Gegenstände nach dem Check-out-Termin werden dem Gast in Rechnung gestellt.
  • 11.5. Lo Scudo di Stabio führt nach dem Check-out und der Rückgabe des Apartments eine Kontrolle des Apartments und des Inventars durch. Werden keine Schäden / fehlenden Gegenstände festgestellt, wird die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach dem Check-out-Termin erstattet. Lo Scudo di Stabio verwendet den anteilsmässigen Betrag der Kaution für die Regulierung von Schäden / den Ersatz fehlender Gegenstände.

12. Zahlungen

  • 12.1. Der Gesamtbetrag für die Buchung eines Aufenthaltes von vier Tagen bis zu vier Wochen, die Kaution, die Zusatzleistungen während des Zeitraums und die Endreinigung sind im Voraus während des Buchungsvorgangs zu bezahlen. Wird ein Aufenthalt von mehr als vier Wochen gebucht, ist während des Buchungsvorgangs eine Vorauszahlung in Höhe des für vier Wochen anfallenden Betrags, der Kaution, der zusätzlichen Dienste in diesem Zeitraum und der Endreinigung zu leisten. Die Vorauszahlung für vier Wochen entspricht der Zahlung der ersten zwei Wochen und der letzten zwei Wochen des Aufenthalts. Diese Vorauszahlung dient als Buchungsbestätigung.
  • 12.2. Vorgesehen ist eine Kautionszahlung per Kreditkarte in Höhe von 200,00 CHF, die als Sicherheit für erworbene und nicht bezahlte Dienste sowie für etwaige Schäden am Inventar, am Apartment oder an der allgemeinen Ausstattung dient. Der Gast ist zur Erstattung des zusätzlichen oder restlichen Betrags für die Schäden verpflichtet, wenn der Kautionsbetrag nicht ausreicht oder eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich ist.
  • 12.3. Der Gast ist verpflichtet, Lo Scudo di Stabio etwaige Änderungen an der registrierten Zahlungsmethode (abgelaufene, ungültige Kreditkarte etc.) mitzuteilen oder die Zahlungsmethode im persönlichen Bereich auf der Internetseite zu ändern, sobald er davon Kenntnis hat, dass die Zahlungsmethode nicht mehr gültig ist. Die Mitteilung oder Änderung muss vor dem Zahlungstermin erfolgen, um den positiven Abschluss der Zahlung sicherzustellen.
  • 12.4. Ist eine Zahlung per Kreditkarte zum Zahlungstermin nicht erfolgreich, so schickt Lo Scudo di Stabio dem Gast eine Rechnung, die innerhalb eines Arbeitstags zu begleichen ist.

13. Zahlungsrückstände, Räumung

  • 13.1. Bei Zahlungsverzug werden dem Gast ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr berechnet. Für jede Zahlungserinnerung werden Bearbeitungskosten in Höhe von 20,00 CHF in Rechnung gestellt.
  • 13.2. Ab dem vierten Tag nach Fälligkeit der geschuldeten Zahlung läuft der Mietvertrag bei Nichtzahlung automatisch und ohne weitere Ankündigung ab. Lo Scudo di Stabio kann das Apartment betreten, um die Räumung durchzuführen, etwaige persönliche Gegenstände des Gastes im Keller-Lagerraum zu verpacken, ein Bestandsverzeichnis und eine Aufstellung der Schäden mit den Kosten für die Abfallbeseitigung (Kosten für Arbeitszeit und Beseitigung) sowie der Verluste zu erstellen, den Zutritt zum Apartment für den Gast zu sperren und es erneut für die Buchung durch andere Gäste vorzubereiten. Lo Scudo di Stabio kann nach eigenem Ermessen einen Immobiliengutachter der Stadt hinzuziehen, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Die für die Beauftragung des Gutachters etwa anfallenden Kosten, die Erstellung der Bestandsliste und die Aufstellung etwaiger Kosten für die Beseitigung und Verwahrung der Gegenstände des Gastes im Keller-Lagerraum oder erforderlichenfalls an anderer Stelle gehen zulasten des Gastes und müssen von diesem getragen werden.
  • 13.3. Der Keller-Lagerraum mit den vom Gast eingelagerten Gegenständen wird für die Dauer von drei Monaten reserviert; während dieser Zeit kann der Gast seine Gegenstände abholen. Soweit ein Zurückbehaltungsrecht rechtlich möglich ist, erfolgt die Rückgabe sukzessive gegen Zahlung des Verzugsbetrags und der eventuell noch fehlenden Beträge.
  • 13.4. Lo Scudo di Stabio kann das Eigentumsrecht an den verwahrten Gegenständen erwerben, wenn der Gast diese nicht innerhalb von drei Monaten abholt. Vor der Beseitigung oder Entfernung der Gegenstände erhält der Gast eine Mitteilung in elektronischer Form an die zuletzt von ihm angegebene E-Mail-Adresse sowie an die von ihm als Notfallkontakt angegebene E-Mail-Adresse.
  • 13.5. Lo Scudo di Stabio ist berechtigt, die Gegenstände nach Ablauf von 10 Tagen nach Absendung der Mitteilung über die Beseitigung / Entfernung zu nutzen, an Dritte zu verkaufen oder an ihnen das Eigentumsrecht zu erwerben – unter Berücksichtigung der Erlöse aus der Veräusserung oder ihres Werts bei der Rechnungserstellung für den Gast.
  • 13.6. Die Kosten für die Räumung und Veräusserung der eingelagerten Gegenstände gehen zulasten des Gastes. Ein eventuell verbleibender Überschuss steht dem Gast zu. Lo Scudo di Stabio kann sich der Gegenstände von geringem Wert auf Kosten des Gastes entledigen. Urkunden und andere Ausweispapiere des Gastes werden 10 Jahre auf Kosten des Gastes verwahrt. Anschliessend kann Lo Scudo di Stabio sich dieser Papiere entledigen.
  • 13.7. Der Gast muss die restlichen Buchungskosten bzw. den Buchungspreis für die vertraglich vereinbarte Restzeit bis zur potentiellen Buchung des Apartments durch einen anderen Gast erstatten.

14. Aktualisierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lo Scudo di Stabio behält sich von Zeit zu Zeit die einseitige Änderung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Jede neue Fassung wird auf der Internetseite bereitgestellt und mit dem Datum ihrer Veröffentlichung wirksam.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 15.1. Anwendbares Recht. Ausschliesslich anwendbar ist das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Dieses Recht ist ferner anwendbar auf sämtliche Fragen zur Nutzung der Internetseite von Lo Scudo di Stabio.
  • 15.2. Gerichtsstand. Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschliesslich das Gericht in Lugano zuständig.
  • 15.3. Betreibungsort. Die Parteien vereinbaren, dass der Betreibungsort für Forderungen in Verbindung mit dem vorliegenden Vertrag das Gericht in Lugano ist.